Verlängerung

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Im Rahmen eines behinderungsbedingten oder sonstigen Nachteilausgleiches kann der Prüfungsausschuss auf Antrag eine längere Bearbeitungsfrist festlegen. Um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit zu beantragen, reichen Sie folgende Unterlagen bei der Fachbereichsverwaltung ein:

  • einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit [PDF]. Für den Fachbereich 1 gilt der Antrag für Studierende des Fachbereichs 1 [PDF].
  • bei Schwangerschaft eine Kopie des Mutterpasses mit voraussichtlichem Geburtsdatum. Die Frist verlängert sich um die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes.
  • bei Krankheit ein ärztliches Attest, ggf. ein amtsärztliches Attest, mit konkreter Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Prüfungsfähigkeit und deren Dauer. Das Attest legen Sie innerhalb von drei Werktagen vor. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus.