IT-Service FB2

Der Fachbereich 2 stellt Ihnen in seinem Serviceportal verschiedene IT-Dienste zur Verfügung, u.a.:

In einem geschützten Bereich des Serviceportals finden Sie Anleitungen und weitere Informationen über Zugriffmöglichkeiten auf Ihren persönlichen Speicher sowie die Netzlaufwerke des Fachbereichs 2 und des Hochschulrechenzentrums. Dieser Bereich kann nur von Angehörigen des Fachbereiches 2 genutzt werden.

IT-Richtlinie des FB 2

Der Fachbereich 2 sieht es als strategisches Ziel an, eine sehr gut ausgebaute, moderne und insgesamt leistungsfähige IT-Infrastruktur für Lehre und Forschung bereit zu stellen. Diese Infrastrukturseite soll durch hervorragenden Service den Studierenden, Professoren und dem wissenschaftlichen und sonstigen Personal leicht zugänglich gemacht und funktionsfähig erhalten werden.

Die Aktivitäten regelt die hier vorliegende IT-Richtlinie des FB 2 die Rahmenbedingungen entsprechend den für IT-Systeme an der HTW Berlin geltenden Grundsätzen der Absicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der IT-Systeme mit dem Ziel der Etablierung des IT-Grundschutzes.

IT-Support

Der Support von Softwareanwendungen ist für die IT-Hardware des FB 2 folgendermaßen geregelt:

  • Für vom HRZ bereitgestellte Anwendungen (z.B. Webmail, LSF, Moodle, VPN, gitlab u.a.) ist der zentrale IT-Support zuständig.
  • Für zentral von den Querschnittsdiensten des FB2 bereitgestellte Anwendungen (z.B. VersionOne, Wordpress-Instanzen, Virtual Desktop Infrastructure) und virtuelle Maschinen für Projekte ist der FB2-Helpdesk zu kontaktieren.
  • Für Standardanwendungen und Fachanwendungen in den IT-Laboren ist ebenfalls der FB2-Helpdesk zu verwenden.
  • Für jede Fachanwendung gibt es jeweils einen IT-Laboringenieur, der für den Support verantwortlich ist.

Bei Problemen mit dem Drucken und Scannen auf FB2-Hardware ist ebenfalls der FB2-Helpdesk zu kontaktieren.

Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen der IT des FB 2

Entsprechend der IS-Richtlinie der HTW Berlin wird als IT-Sicherheitsvorfall ein Ereignis bezeichnet, bei dem ein Schaden hinsichtlich der Vertraulichkeit oder Integrität von Daten, oder/und der Verfügbarkeit von IT-Systemen aufgetreten ist. Einige typische Beispiele für IT-Sicherheitsvorfälle sind:

  • Auftreten von Schadsoftware (z.B. Viren oder Trojaner)
  • Hacking von z.B. Internet-Servern
  • Fehlkonfigurationen an IT-Systemen, die zur Offenlegung von vertraulichen Daten oder/und zum Verlust von Daten führen
  • Auftreten von Sicherheitslücken in Hard- oder Softwarekomponenten
  • weitere kriminelle Handlungen, wie Einbruch, Diebstahl oder Erpressung mit IT-Bezug

Entsprechend der IS-Richtlinie sind bei Sicherheitsvorfällen an der IT-Infrastruktur des FB 2 für Lehre und Forschung folgende Verhaltensregeln und Informationspflichten einzuhalten:

  • Im Bereich der IT-Labore: Sobald ein Fehler oder ein anderes Problem auftritt, ist umgehend der IT-Laboringenieur zu benachrichtigen. Der IT-Laboringenieur übernimmt die weitere Behandlung des IT-Sicherheitsvorfalls und meldet diesen an den dezentralen IT-Sicherheitsbeauftragten.
  • Lehr- und Forschungsprojekte sowie Professorenrechner: Sobald ein Fehler oder ein anderes Problem auftritt, ist umgehend der IT-Querschnitt zu benachrichtigen. Der IT-Querschnitt übernimmt die weitere Behandlung des IT-Sicherheitsvorfalls und meldet diesen an den dezentralen IT-Sicherheitsbeauftragten.
  • Der dezentrale IT-Sicherheitsbeauftragte dokumentiert und meldet den IT-Sicherheitsvorfall auf dem dafür vorgesehene Meldeweg und wertet diesen später aus.
  • Im Umgang mit Sicherheitsvorfällen sind Ehrlichkeit und Kooperationsbereitschaft besonders wichtig.
  • Die Meldung von Sicherheitsvorfällen wird daher immer positiv gewertet.