Abschlussarbeit
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Zulassung zur Bachelor- oder Masterarbeit
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zu Abschlussarbeiten an der HTW Berlin und die dort genannten Fristen sowie die in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs genannten Voraussetzungen.
Zur Anmeldung einer Abschlussarbeit am Fachbereich 2 reichen Sie die den Antrag auf Zulassung ist fristgerecht als PDF per E-Mail an fachbereich2@htw-berlin.de ein.
Etwa einen Monat nach Fristende erhalten Sie eine Information über Ihre Zulassungsfähigkeit.
Im Antrag können Sie ein Thema sowie eine Erst- und Zweitbetreuung vorschlagen.
- Erstgutachter*in ist in der Regel ein*e Professor*in der HTW Berlin.
- Zweitgutachter*in kann auch eine externe Person sein, sofern eine fachliche Eignung und ein zur Abschlussarbeit äquivalenter Hochschulgrad vorliegt.
- Sollten Sie eine externe Betreuung in Erwägung ziehen, holen Sie zunächst eine formlose Einwilligung der Gutachter*in ein (per E-Mail). Die notwendigen Nachweise werden durch den Fachbereich eingeholt.
Thema und Gutachter*innen können alternativ auch vom Prüfungsausschuss zugewiesen werden.
Das endgültige Thema und die Prüfungskommission (Erst- und Zweitgutachter*in) wird durch den Prüfungsausschuss des Studiengangs festgelegt und Ihnen zusammen mit dem Bearbeitungstermin durch das Zulassungsschreiben mitgeteilt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt für Bachelorarbeiten 10 Wochen und für Masterarbeiten 18 Wochen. Ausnahmen sind in den Studien- und Prüfungsordnungen geregelt.
Rückgabe und Änderung des Themas der Abschlussarbeit
Geringfügige Anpassungen des Themas der Abschlussarbeit sind möglich, sofern Sie bereits zur Arbeit zugelassen sind. Dazu stellen Sie einen Antrag auf Titeländerung. Eine Rückgabe des Themas (Themenwechsel) ist einmalig und nur innerhalb der ersten Hälfte der Bearbeitungszeit zulässig. Hierzu stellen Sie einen Antrag auf Themenrückgabe.
In beiden Fällen schicken Sie Ihren Antrag per E-Mail an fachbereich2@htw-berlin.de. Die Unterschrift beider Prüfenden ist durch die Studierenden einzuholen. Die Weiterleitung an den Prüfungsausschuss erfolgt durch den Fachbereich.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Im Rahmen eines behinderungsbedingten oder sonstigen Nachteilausgleiches kann der Prüfungsausschuss eine längere Bearbeitungsfrist festlegen. Bitte reichen Sie hierzu folgende Unterlagen per E-Mail an fachbereich2@htw-berlin.de ein
- den Antrag auf Verlängerung
- bei Schwangerschaft eine Kopie des Mutterpasses mit voraussichtlichem Geburtsdatum. Die Frist verlängert sich um die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes.
- bei Krankheit reicht eine formlose Email und ein ärztliches Attest, ggf. ein amtsärztliches Attest, mit konkreter Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Prüfungsfähigkeit und deren Dauer. Das Attest legen Sie innerhalb von drei Werktagen vor. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus.
Formatierung
Bitte klären Sie die Anforderungen an Formatierung und Zitierweise mit Ihren Betreuer*innen. Der Leitfaden zur Formatierung kann als Orientierung dienen. Weitere Hinweise zu korrektem wissenschaftlichem Arbeiten erhalten Sie im Infoportal wissenschaftliches Schreiben. Für das Deckblatt [PDF] ist das HTW-einheitliche Muster zu verwenden.
Abgabe
Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt als PDF per E-Mail an fachbereich2@htw-berlin.de bis spätestens Mitternacht des Abgabedatums. Eigenständigkeitserklärung und ggf. Sperrvermerk sind Teil der Arbeit. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Kolloquium
Das Kolloquium erfolgt in der Regel in Präsenz an der HTW Berlin und besteht aus einer mündlichen Präsentation der Arbeitsergebnisse (15-25 Minuten) und einem anschließenden Fachgespräch. Bitte stimmen Sie hierzu einen Termin mit Ihren Betreuer*innen ab. Die offizielle Einladung erfolgt durch die Fachbereichsverwaltung.