Beantragung und Zulassung
Beantragung
Um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden, müssen Sie
- die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs festgelegt sind,
- für den Fachbereich 1 sind die Zulassungsanträge in der Prüfungsverwaltung innerhalb der geltenden Frist [PDF] zu stellen
- für den Fachbereich 4 gibt es ab dem WiSe 2022/23 einen neuen digitalen Anmeldeprozess für die Zulassung zur Abschlussarbeit (Bachelor und Master). Innerhalb der geltenden Frist [PDF] ist die Beantragung vorzunehmen.
- für den Fachbereich 2 , den Fachbereich 3 und den Fachbereich 5 ist der Zulassungsantrag in der Fachbereichsverwaltung innerhalb der geltenden Frist [PDF] zu stellen. Studierende der Studiengänge Wirtschaftsinformtik (Bachelor und Master) und Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor und Master) des Fachbereich 4 nutzen hierfür bitte das Ticketsystem (FB4-Service@htw-berlin.de )
Die Personen, die das Erst- und Zweitgutachten für Ihre Abschlussarbeit übernehmen, unterschreiben den Zulassungsantrag. Falls ausnahmsweise ein/e Gutachter/in den Antrag nicht unterschreiben kann, bitten Sie um die schriftliche Zustimmung zur Betreuung Ihrer Arbeit per Mail. Legen Sie diese ausgedruckt dem Zulassungsantrag bei.
- Informieren Sie sich beim Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs oder in der Prüfungsverwaltung, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
- Weitere Regelungen zu Abschlussarbeiten können Sie in der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung nachlesen.
- Formale Anforderungen an die Abschlussarbeit, z.B. hinsichtlich Gliederung und Seitenzahl, legt der Prüfungsausschuss Ihres Studienganges fest.
Fehlt Ihnen nach Abgabe Ihrer Abschlussarbeit lediglich das Kolloquium zum erfolgreichen Abschluss, müssen Sie sich nicht zum neuen Semester zurückmelden, wenn die Abschlussarbeit bestanden wurde.
Im Fall der Exmatrikulation aufgrund von Nichtrückmeldung oder aufgrund eines erfolgreichen Abschlusses endet Ihr Studierendenstatus und damit auch die Berechtigung zum Besitz der HTW StudentCard (HSC). Die HSC ist dann unverzüglich und nachweislich an den Studierendenservice der HTW Berlin, Treskowallee 8, 10318 Berlin zurück zu geben. Abschlussdokumente werden erst nach Abgabe der HSC ausgehändigt.
Erst- und Zweitgutachten
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Sie haben das Vorschlagsrecht für eine fachkompetente Person, welche das Erstgutachten für Ihre Abschlussarbeit übernehmen soll. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Professorin oder einen Professor der HTW Berlin handelt.
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Ebenso können Sie eine Person vorschlagen, welche das Zweitgutachten für Ihre Abschlussarbeit übernimmt, diese Person muss mindestens den Hochschulabschluss besitzen, den Sie mit Ihrem Studium anstreben. Es kann sich also auch um eine sach- bzw. fachkundige Person aus einem Unternehmen, einem anderen Studiengang der HTW Berlin oder einer anderen Hochschule handeln. Externe Betreuerinnen und Betreuer erhalten i.d.R. einen Lehrauftrag. Die endgültige Prüfungskommission — Erst- und Zweitgutachter_in — wird vom Prüfungsausschuss des Studienganges eingesetzt.
Zulassung
Der Prüfungsausschuss Ihres Studienganges entscheidet zu Beginn des Semesters,
- ob Sie zur Abschlussarbeit zugelassen werden,
- wer der Prüfungskommission — bestehend aus Erst- und Zweitgutachter — angehört,
- wie das Thema der Abschlussarbeit lautet,
- wann die Bearbeitungszeit beginnt und endet.
Die Bestätigung erhalten Sie von der Fachbereichsverwaltung.