Beantragung und Zulassung

Beantragung

Um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden, müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs festgelegt sind. Bitte beachten Sie die geltenden Fristen [PDF] für die Antragstellung.

Nutzen Sie folgende Formulare

Folgen Sie bitte diesen zwei Schritten:

  • Holen Sie die schriftliche Bestätigung der Erst- und Zweitbegutachtenden per E-Mail (formlos und ohne Unterschrift) ein. Fügen Sie ggf. den Nachweis des akademischen Grades der/des Zweitgutachter*in bei.
  • Fügen Sie alle Dokumente in einer PDF-Datei zusammen (Dateiname: „Bachelor-/Masterarbeit_Studiengang_Matrikelnummer“).

Besonderheiten nach Fachbereich:

Fehlt Ihnen nach Abgabe Ihrer Abschlussarbeit lediglich das Kolloquium zum erfolgreichen Abschluss, müssen Sie sich nicht zum neuen Semester zurückmelden, wenn die Abschlussarbeit bestanden wurde.

Im Fall der Exmatrikulation aufgrund von Nichtrückmeldung oder aufgrund eines erfolgreichen Abschlusses endet Ihr Studierendenstatus und damit auch die Berechtigung zum Besitz der HTW StudentCard (HSC). Die HSC ist dann unverzüglich und nachweislich an den Studierendenservice der HTW Berlin, Treskowallee 8, 10318 Berlin zurückzugeben. Abschlussdokumente werden erst nach Abgabe der HSC ausgehändigt.

Erst- und Zweitgutachten

  • Sie haben das Vorschlagsrecht für eine fachkompetente Person, welche das Erstgutachten für Ihre Abschlussarbeit übernehmen soll. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Professorin oder einen Professor der HTW Berlin handelt.

  • Ebenso können Sie eine Person vorschlagen, welche das Zweitgutachten für Ihre Abschlussarbeit übernimmt, diese Person muss mindestens den Hochschulabschluss besitzen, den Sie mit Ihrem Studium anstreben. Es kann sich also auch um eine sach- bzw. fachkundige Person aus einem Unternehmen, einem anderen Studiengang der HTW Berlin oder einer anderen Hochschule handeln. Externe Betreuer*innen erhalten i.d.R. einen Lehrauftrag. Die endgültige Prüfungskommission — Erst- und Zweitgutachter*in — wird vom Prüfungsausschuss des Studienganges eingesetzt.

Zulassung

In Bachelor-Studiengängen

  • ist die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gemäß Ihrer Prüfungsordnung zwingend erforderlich.
  • werden Module, die zur Prüfung angemeldet wurden, aber aufgrund der Krisensituation nicht abgeschlossen werden konnten, besonders berücksichtigt.

Der Prüfungsausschuss Ihres Studienganges entscheidet zu Beginn des Semesters,

  • ob Sie zur Abschlussarbeit zugelassen werden,
  • wer der Prüfungskommission — bestehend aus Erst- und Zweitgutachter — angehört,
  • wie das Thema der Abschlussarbeit lautet,
  • wann die Bearbeitungszeit beginnt und endet.

Die Bestätigung erhalten Sie von der Fachbereichsverwaltung.